Wertpapier-Token (Security Tokens), die auf intokia.com auf der Grundlage eines Wertpapier-Informationsblatts (WIB) gemäß dem deutschen Wertpapierprospektgesetz (WpPG) angeboten werden
1.1. Diese Risikoaufklärung und dieser Warnhinweis (nachfolgend der „Hinweis“) werden Ihnen (unserem Kunden bzw. potenziellen Kunden) von der Van Sterling Capital Ltd (nachfolgend die „Gesellschaft“, „wir“, „uns“) zur Verfügung gestellt. Die Gesellschaft ist eine maltesische Wertpapierfirma, die von der Malta Financial Services Authority (nachfolgend die „MFSA“) unter der Lizenznummer VANS-IF-9616 zugelassen ist und beaufsichtigt wird; ihr eingetragener Sitz befindet sich in Notabile Road, BKR3000, Attard, Malta. Die Gesellschaft betreibt die unter https://intokia.com erreichbare Plattform (nachfolgend die „Plattform“), auf der sie Wertpapier-Token listet, vertreibt und Zeichnungen vermittelt, die in Form von Wertpapieren im Sinne des deutschen Rechts auf der Grundlage eines Wertpapier-Informationsblatts (eines „WIB“) begeben werden, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (nachfolgend die „BaFin“) gebilligt oder bei ihr hinterlegt worden ist.
1.2. Dieser Hinweis wird in Erfüllung der Pflichten gemäß Artikel 24 Absatz 4 der Richtlinie 2014/65/EU (nachfolgend „MiFID II“), der entsprechenden Bestimmungen des maltesischen Investment Services Act und des MFSA Conduct of Business Rulebook sowie der einschlägigen deutschen kapitalmarktrechtlichen Vorschriften, insbesondere des Wertpapierprospektgesetzes (nachfolgend „WpPG“), des Wertpapierhandelsgesetzes (nachfolgend „WpHG“) und der Verwaltungspraxis der BaFin zum öffentlichen Angebot von Wertpapieren an Privatanleger auf der Grundlage eines WIB, erteilt. Sein Zweck besteht darin, sicherzustellen, dass Sie vor der Zeichnung eines auf der Plattform angebotenen Wertpapier-Tokens auf redliche, eindeutige und nicht irreführende Weise über die Art der Wertpapier-Token dieser Kategorie und die mit ihnen verbundenen wesentlichen Risiken aufgeklärt werden, damit Sie diese Risiken in zumutbarer Weise verstehen und auf dieser informierten Grundlage über eine Anlage entscheiden können.
1.3. Dieser Hinweis kann und soll nicht jedes Risiko und nicht jeden sonstigen wesentlichen Aspekt offenlegen oder erläutern, der mit der Zeichnung, dem Halten oder der Veräußerung von Wertpapier-Token verbunden ist. Er ist gemeinsam mit den emittentenspezifischen Angebotsunterlagen (insbesondere dem WIB sowie den begleitenden Emittenteninformationen, dem Term Sheet und den Token-Bedingungen) und mit den auf die Zeichnung anwendbaren Geschäftsbedingungen der Gesellschaft (Terms of Business), der Kosten- und Gebührenoffenlegung, der Zusammenfassung der Conflicts of Interest Policy, der Offenlegung zur Auftragsbearbeitung und bestmöglichen Ausführung (Best Execution Disclosure), der Beschwerdebearbeitungspolitik (Complaints Handling Policy) sowie der Datenschutzerklärung zu lesen, die Ihnen sämtlich vor der Zeichnung auf der Plattform zur Verfügung gestellt werden. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesem Hinweis und einer emittentenspezifischen Offenlegung geht die emittentenspezifische Offenlegung in Bezug auf die für den jeweiligen Token spezifischen Sachverhalte vor, während dieser Hinweis hinsichtlich der nachstehend dargelegten generischen und plattformbezogenen Risiken weiterhin Anwendung findet.
1.4. Keine Bestimmung dieses Hinweises stellt eine Anlage-, Rechts-, Steuer-, buchhalterische oder sonstige fachliche Beratung oder eine persönliche Empfehlung im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 4 MiFID II dar. Die Gesellschaft erbringt in Bezug auf die auf der Plattform vertriebenen Wertpapier-Token keine Anlageberatung und keine Finanzportfolioverwaltung; die in diesem Zusammenhang von der Gesellschaft erbrachten Wertpapierdienstleistungen sind die Annahme und Übermittlung von Aufträgen sowie die Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung, jeweils auf rein ausführender, beratungsfreier Grundlage (Execution-Only). Die Beziehung der Gesellschaft zu Ihnen im Hinblick auf die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen beschränkt sich grundsätzlich auf diejenigen Schritte, die für Ihre Aufnahme als Kunde (Onboarding), für die Durchführung der Angemessenheitsprüfung, für die Annahme und Übermittlung Ihres Zeichnungsauftrags an den jeweiligen Emittenten und gegebenenfalls für die Übermittlung von Bestätigungen an Sie erforderlich sind. Die Gesellschaft unterhält Ihnen gegenüber kein laufendes Portfolioverhältnis, überwacht Ihre Anlage nach der Zeichnung nicht, führt keine wiederkehrenden Geeignetheitsprüfungen durch, handelt nicht als Ihre Verwahrstelle, verwahrt keine Kundengelder und erbringt über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus keine fortlaufende Berichterstattung über die Entwicklung Ihrer Anlage. Solange Sie jedoch im Namensregister, das die Gesellschaft für den jeweiligen Emittenten führt, als Inhaber eines Wertpapier-Tokens eingetragen sind, besteht zwischen Ihnen und der Gesellschaft eine fortlaufende Geschäftsbeziehung im Sinne der Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung; im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung ist die Gesellschaft verpflichtet, die im Rahmen des Onboarding erhobenen Sorgfaltspflichten betreffend Kundenangaben fortlaufend zu aktualisieren, Sie regelmäßig gegen die einschlägigen Sanktions- und PEP-Listen abzugleichen und Ihre Aktivität risikoorientiert zu überwachen. Sie sind allein für Ihre Anlageentscheidungen verantwortlich und müssen, soweit erforderlich, vor der Zeichnung unabhängige fachliche Beratung in Anspruch nehmen.
2.1. Bei den auf der Plattform angebotenen Instrumenten handelt es sich um tokenisierte übertragbare Wertpapiere (kryptografische Wertpapiere oder vergleichbare digitale Wertpapiere), die als Finanzinstrumente im Sinne des Anhangs I Abschnitt C der MiFID II und als Wertpapiere im Sinne des § 2 Absatz 1 WpPG einzuordnen sind. Sie sind weder E-Geld-Token noch wertreferenzierte Token, weder Utility Token noch Zahlungs-Token, weder Kryptowährungen noch sonstige Formen unregulierter Kryptowerte; sie sind dementsprechend von den Instrumenten zu unterscheiden, die in der Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCAR) geregelt sind, soweit die MiCAR nicht ausdrücklich auf das Regime für Finanzinstrumente verweist.
2.2. Jeder Wertpapier-Token verkörpert einen vertraglich und gegebenenfalls gesetzlich definierten Anspruch des Inhabers gegen den Emittenten (typischerweise in Form eines partiarischen Darlehens, eines Nachrangdarlehens, eines Genussrechts, einer Anleihe, einer Schuldverschreibung, einer Gewinnschuldverschreibung oder eines vergleichbaren Instruments). Der genaue wirtschaftliche und rechtliche Inhalt des Anspruchs, einschließlich des Rangs in der Kapitalstruktur des Emittenten, der Zins- bzw. Kupon-Mechanik, der Gewinnbeteiligung, des Tilgungsplans, der Laufzeit, der Nachrangigkeit, des qualifizierten Rangrücktritts, der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre und der Kündigungsrechte, ergibt sich ausschließlich aus den jeweiligen Token-Bedingungen und dem WIB. Sie müssen diese Unterlagen vor einer Zeichnung vollständig zur Kenntnis nehmen.
2.3. Wertpapier-Token werden auf einem dezentralen Register (Distributed Ledger, in der Regel einer öffentlichen, berechtigungsbasierten oder hybriden Blockchain) erfasst, begeben, übertragen und abgewickelt. Bei den auf der Plattform vertriebenen Angeboten werden die Inhaber der Wertpapier-Token in einem elektronisch geführten Inhaberverzeichnis (Namensregister) erfasst, das die Gesellschaft für und im Auftrag des jeweiligen Emittenten zum Zweck der Identifizierung der zur Ausübung der durch den Token verkörperten Rechte berechtigten Personen führt. Dieses Namensregister stellt kein Register im Sinne des deutschen Gesetzes über elektronische Wertpapiere (nachfolgend „eWpG“) dar und insbesondere kein Kryptowertpapierregister im Sinne des § 16 eWpG; die Gesellschaft ist nicht als registerführende Stelle für Kryptowertpapiere nach dem eWpG zugelassen, wird in dieser Eigenschaft nicht tätig und unterliegt insoweit auch nicht der Aufsicht der BaFin. Die rechtliche Einordnung jedes einzelnen Wertpapier-Tokens, einschließlich der Frage, ob er als elektronisches Wertpapier nach dem eWpG ausgestaltet ist oder nicht, wird ausschließlich durch den jeweiligen Emittenten festgelegt und im WIB sowie in den Token-Bedingungen beschrieben. Das auf elektronische Wertpapiere und Kryptowertpapiere sowie auf die für nicht nach dem eWpG ausgestaltete Wertpapier-Token verwendeten vertraglichen Strukturen anwendbare Rechtsregime ist verhältnismäßig neu, und die hierzu ergangene Rechtsprechung und Verwaltungspraxis befindet sich noch in der Entwicklung.
3.1. Die auf der Plattform angebotenen Wertpapier-Token werden in Deutschland typischerweise auf der Grundlage der prospektrechtlichen Befreiung für öffentliche Wertpapierangebote unterhalb der unionsrechtlichen Schwelle vertrieben, wie sie in Deutschland durch § 3 Nummer 2 WpPG in Verbindung mit § 4 WpPG umgesetzt worden ist. Nach diesem Regime darf ein Emittent in Deutschland Wertpapiere mit einem Gesamtgegenwert von bis zu acht Millionen Euro innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten öffentlich anbieten, ohne einen EU-Prospekt veröffentlichen zu müssen, sofern ein Wertpapier-Informationsblatt (WIB) bei der BaFin hinterlegt und nach deren Gestattung veröffentlicht worden ist und der Vertrieb an Privatanleger entweder über ein in Deutschland zugelassenes Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder über den grenzüberschreitenden Pass einer EWR-Wertpapierfirma unter den Voraussetzungen des WpPG und des WpHG erfolgt.
3.2. Die Gesellschaft vertreibt entsprechende Wertpapier-Token in Deutschland im Wege des grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs unter Inanspruchnahme der Dienstleistungsfreiheit gemäß den Artikeln 34 und 35 MiFID II, wie dies von der MFSA gegenüber der BaFin notifiziert worden ist. Der Vertrieb erfolgt ausschließlich über die Plattform, die als beratungsfreier, ausschließlich ausführender Vertriebsweg betrieben wird. Die Erbringung von Anlageberatung oder Finanzportfolioverwaltung in Bezug auf diese Instrumente ist für diese Angebote ausdrücklich ausgeschlossen.
3.3. Das WIB ist ein Kurzinformationsdokument, das grundsätzlich höchstens vier Seiten umfasst und dessen Inhalt und Format durch § 4 WpPG sowie die Verwaltungspraxis der BaFin vorgegeben sind. Das WIB ist kein EU-Prospekt und ist von der BaFin nicht in derselben Weise auf Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz geprüft worden wie ein nach der Verordnung (EU) 2017/1129 gebilligter Prospekt. Der Umstand, dass die BaFin die Veröffentlichung eines WIB gestattet hat, stellt weder eine Befürwortung des Emittenten, des Wertpapier-Tokens oder der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit der Anlage dar, noch begründet er irgendeine Form der Gewähr dafür, dass die im WIB enthaltenen Angaben zutreffend oder vollständig sind oder dass die Anlage für einen bestimmten Anleger angemessen oder geeignet ist.
4.1. Bevor Sie zur Zeichnung eines Wertpapier-Tokens auf der Plattform zugelassen werden, ist die Gesellschaft gemäß Artikel 25 MiFID II in der Umsetzung in maltesisches Recht verpflichtet, von Ihnen die Informationen einzuholen, die erforderlich sind, um beurteilen zu können, ob das in Aussicht genommene Finanzinstrument für Sie im Lichte Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen im Anlagebereich, der dem konkreten Produkttyp entspricht, angemessen ist. Zu diesem Zweck führt die Gesellschaft eine strukturierte Kundenbeurteilung über den RegTech-Anbieter Muinmos durch, die so konfiguriert ist, dass sie die drei Säulen der MiFID-II-Kundenbeurteilung anwendet, nämlich (i) Ihre finanziellen Verhältnisse einschließlich Ihrer Verlusttragfähigkeit, (ii) Ihre Kenntnisse und Erfahrungen im Hinblick auf Instrumente vergleichbarer Art und Komplexität sowie (iii) Ihre Anlageziele und Ihre Risikotoleranz, gegebenenfalls einschließlich Ihrer Nachhaltigkeitspräferenzen.
4.2. Da die Gesellschaft die einschlägigen Dienstleistungen auf beratungsfreier, rein ausführender Grundlage erbringt, handelt es sich bei der durchgeführten Beurteilung streng genommen um eine Angemessenheitsprüfung im Sinne von Artikel 25 Absatz 3 MiFID II und nicht um eine vollständige Geeignetheitsprüfung im Sinne von Artikel 25 Absatz 2 MiFID II. Die Prüfung wird, soweit dies nach den deutschen Vertriebsregeln erforderlich ist, durch zusätzliche Fragen ergänzt, die erforderlich sind, um festzustellen, ob und in welchem Umfang Sie für die in Abschnitt 5 nachstehend beschriebenen deutschen Zeichnungsobergrenzen für Privatanleger in Betracht kommen.
4.3. Ergibt die Angemessenheitsprüfung, dass ein bestimmter Wertpapier-Token oder Wertpapier-Token dieser Art im Allgemeinen für Sie im Lichte Ihrer Kenntnisse und Erfahrungen nicht angemessen sind, so wird die Gesellschaft Sie hierauf in klarer und deutlich hervorgehobener Form hinweisen, bevor Sie eine Zeichnung bestätigen können. Ein solcher Warnhinweis bedeutet, dass Sie auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben möglicherweise nicht über die zum Verständnis der mit der jeweiligen Anlage verbundenen Risiken erforderlichen Kenntnisse oder Erfahrungen verfügen. Der Warnhinweis ist zwingend und kann nicht entfernt oder ausgeblendet werden.
4.4. Sie nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass die Angemessenheitsprüfung ausschließlich auf den von Ihnen mitgeteilten Angaben beruht. Sind diese Angaben unvollständig, unrichtig, veraltet oder irreführend, so wird auch die Beurteilung unvollständig, unrichtig, veraltet oder irreführend sein; die Gesellschaft ist berechtigt, sich auf die von Ihnen gemachten Angaben zu verlassen, ohne über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus zu einer eigenständigen Überprüfung verpflichtet zu sein. Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Angaben aktuell zu halten und die Gesellschaft über alle wesentlichen Veränderungen Ihrer Verhältnisse zu informieren.
5.1. Mit dem Inkrafttreten des deutschen Standortfördergesetzes ("StoFöG") am 10. Februar 2026 ist § 6 des deutschen Wertpapierprospektgesetzes ("WpPG") vollständig aufgehoben worden. Die gesetzlichen Einzelanlageschwellen von eintausend Euro (EUR 1.000), zehntausend Euro (EUR 10.000) und fünfundzwanzigtausend Euro (EUR 25.000), die zuvor auf die Zeichnung WIB-basierter Wertpapiere durch nicht qualifizierte Privatanleger Anwendung fanden, sind daher nicht mehr Bestandteil des deutschen Rechts. Ebenso entfallen ist die Pflicht, WIB-basierte Wertpapiere ausschließlich über ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu vertreiben. Für Zeichnungen, die über die Plattform erfolgen, gelten daher keine gesetzlichen Zeichnungsobergrenzen, und zwar unabhängig vom steuerlichen Wohnsitz oder der Staatsangehörigkeit des Zeichners.
5.2. Das Fehlen gesetzlicher Obergrenzen bedeutet nicht, dass die Gesellschaft keine Grenzen anwendet. Im Gegenteil hat die Gesellschaft sich aus Gründen des umsichtigen Anlegerschutzes und im Rahmen ihrer internen Richtlinien entschieden, auf alle über die Plattform erfolgenden Zeichnungen einen erweiterten, kundenspezifischen Rahmen anzuwenden. Dieser Rahmen geht über die Mindestanforderungen des Artikels 25 Absatz 3 der Richtlinie 2014/65/EU ("MiFID II") hinaus, indem er für jeden Kunden nicht nur dessen Kenntnisse und Erfahrungen (Angemessenheit), sondern auch dessen finanzielle Verhältnisse (einschließlich der Fähigkeit, Verluste zu tragen) und Anlageziele (einschließlich der Risikotoleranz) prüft. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass die Streichung der gesetzlichen Auffangregelung einen solchen erweiterten und prinzipienbasierten Rahmen nicht optional, sondern wesentlich macht, und wendet ihn einheitlich auf alle Kunden an, ohne nach Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz zu unterscheiden.
5.3. Die Prüfung wird über den RegTech-Anbieter Muinmos durchgeführt und liefert drei Ergebnisse: ein Ergebnis zur finanziellen Situation (Säule 1), ein Angemessenheitsergebnis je Instrumentenkategorie (Säule 2) und ein Ergebnis zu den Anlagezielen, das von Muinmos einer fünfstufigen Client-Risk-Appetite-Skala zugeordnet wird (Säule 3). Die Gesellschaft kombiniert diese Ergebnisse zur Bestimmung des effektiven Kundenlevels (Effective Client Level), das dem niedrigeren der beiden Werte aus der Obergrenze nach Säule 1 und der Muinmos-Risikoneigung entspricht. Das effektive Kundenlevel bestimmt den Höchstanteil des frei verfügbaren Finanzvermögens sowie des jährlichen Nettoeinkommens des Kunden, der auf eine einzelne Token-Zeichnung entfallen darf. Diese Prozentsätze werden weiter angepasst, wenn der Kunde erhebliche bereits bestehende finanzielle Verpflichtungen hat, und unterliegen absoluten Eskalationsstufen, oberhalb derer zusätzliche Bestätigungen, eine manuelle Compliance-Prüfung oder die Genehmigung durch die Geschäftsleitung erforderlich sind. Der zulässige Höchstbetrag der Zeichnung ergibt sich aus dem niedrigsten der folgenden drei Werte: dem anwendbaren Prozentsatz des frei verfügbaren Finanzvermögens, dem anwendbaren Prozentsatz des jährlichen Nettoeinkommens und einer etwaigen absoluten Obergrenze aus der Eskalationsstufe.
5.4. Die Gesellschaft veröffentlicht weder die konkreten Prozentsätze noch die Anpassungsfaktoren oder Eskalationsstufen, die im Rahmen dieses Systems Anwendung finden. Das System ist auf Schutz und nicht auf Vorhersehbarkeit ausgelegt, und seine Detailparameter sind in der internen Investment Suitability and Allocation Policy der Gesellschaft niedergelegt, die der MFSA auf Verlangen zur Einsichtnahme vorgelegt wird. Die Grundsätze dieses Systems und die Art und Weise, wie Ihre Anlagekapazität ermittelt wird, sind in dem auf der Plattform verfügbaren Dokument "Wie Ihre Anlagekapazität bestimmt wird" erläutert. Sie sollten dieses Dokument vor der Bestätigung einer Zeichnung sorgfältig durchlesen.
5.5. Ergibt die Angemessenheitsprüfung (Säule 2), dass der jeweilige Wertpapier-Token für Sie im Hinblick auf Ihre Kenntnisse und Erfahrungen möglicherweise nicht angemessen ist, zeigt die Plattform Ihnen einen klaren und deutlich hervorgehobenen Warnhinweis an, bevor Sie die Zeichnung bestätigen können. Gemäß Artikel 25 Absatz 3 MiFID II hindert ein solcher Warnhinweis Sie nicht daran, innerhalb der sich aus dem vorstehend beschriebenen Rahmen ergebenden Grenzen mit der Zeichnung fortzufahren; das Recht eines Privatkunden, nach einem ordnungsgemäßen Warnhinweis auf beratungsfreier Grundlage zu investieren, kann von der Gesellschaft nicht übergangen werden. Der Warnhinweis bedeutet jedoch, dass Sie sorgfältig prüfen sollten, ob Sie die damit verbundenen Risiken tatsächlich verstehen, und die Gesellschaft rät Ihnen unter solchen Umständen nachdrücklich davon ab, fortzufahren.
5.6. Der Umstand, dass das System einen bestimmten Anlagebetrag zulässt, bedeutet in keiner Weise, dass eine Anlage bis zu diesem Betrag für Sie angemessen, geeignet, umsichtig oder empfehlenswert wäre. Das System ist ein Mechanismus zur Verlustbegrenzung und kein Indikator für die Qualität der Anlage. Das Totalverlustrisiko erstreckt sich auf den gesamten angelegten Betrag, unabhängig davon, ob dieser unterhalb oder auf Höhe der Systemgrenze liegt, und Sie müssen sowohl bereit als auch wirtschaftlich in der Lage sein, einen solchen Totalverlust zu tragen. Das Bestehen des Systems entbindet Sie nicht von der Verantwortung, die Eignung der Anlage selbst zu beurteilen und gegebenenfalls unabhängigen rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Rat einzuholen.
5.7. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, aus Gründen der internen Richtlinien und des umsichtigen Anlegerschutzes jede Zeichnung abzulehnen, selbst wenn der Rahmen eine solche grundsätzlich zuließe, insbesondere (ohne Einschränkung) dann, wenn die Gesellschaft begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die vom Kunden erteilten Angaben unzutreffend, unvollständig oder widersprüchlich sind, dass die beabsichtigte Zeichnung zu einer unverhältnismäßigen Konzentration des Vermögens des Kunden auf eine einzelne Anlage führen würde oder dass die Zeichnung den erklärten Anlagezielen des Kunden zuwiderliefe.
6.1. Eine Anlage in einen Wertpapier-Token der auf der Plattform angebotenen Art ist eine hochriskante Anlage in das Eigenkapital, eigenkapitalähnliche Kapital oder unbesicherte (und häufig nachrangige) Fremdkapital eines einzelnen Unternehmens-Emittenten, häufig eines Unternehmens in der Frühphase, in der Wachstumsphase oder eines Einzelprojekt-Trägers. Sie müssen darauf vorbereitet und wirtschaftlich in der Lage sein, den Totalverlust des angelegten Betrages einschließlich etwaiger Zeichnungsaufschläge, Gebühren sowie aufgelaufener, aber nicht ausgezahlter Zinsen oder Ausschüttungen zu tragen. Die frühere Wertentwicklung des Emittenten, verbundener Unternehmen, vergleichbarer Emittenten oder des Marktes für tokenisierte Wertpapiere insgesamt ist kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.
6.2. Sie sollten in Wertpapier-Token keinen Betrag investieren, dessen vollständigen Verlust Sie sich nicht leisten können, ohne dass Ihre Lebensführung, Ihre Fähigkeit zur Erfüllung Ihrer finanziellen Verpflichtungen oder Ihre langfristige Finanzplanung beeinträchtigt würden. Wertpapier-Token dieser Art sind kein Ersatz für Bankeinlagen, Geldmarktinstrumente, Staatsanleihen, börsennotierte Aktien großer Emittenten oder Anteile an regulierten Organismen für gemeinsame Anlagen, und sie sollten in einem ordnungsgemäß diversifizierten Portfolio nicht mehr als einen geringen Anteil ausmachen. Die Gesellschaft empfiehlt Ihnen nachdrücklich, eine unverhältnismäßige Konzentration Ihres anlagefähigen Vermögens auf einen einzelnen Emittenten, ein einzelnes Angebot oder die Anlageklasse Wertpapier-Token insgesamt zu vermeiden.
7.1. Die Wertentwicklung eines Wertpapier-Tokens hängt in erster Linie von der wirtschaftlichen, finanziellen und operativen Entwicklung des Emittenten und gegebenenfalls des zugrunde liegenden Projekts, Geschäfts oder Vermögenswerts ab. Emittenten, die Token auf der Grundlage eines WIB anbieten, unterliegen typischerweise nicht denselben Offenlegungs-, Governance- und Prüfungspflichten wie Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind, und ihre Jahresabschlüsse können ungeprüft sein oder nur nach einem eingeschränkten Standard geprüft worden sein. Die den Anlegern zur Verfügung stehenden Informationen sind daher in der Regel weniger umfangreich, weniger zeitnah und weniger standardisiert als bei börsennotierten Wertpapieren.
7.2. Zu den spezifischen emittentenbezogenen Risiken gehören, ohne dass diese Aufzählung abschließend wäre, das Scheitern des zugrunde liegenden Geschäftsmodells, unzureichende Erträge oder Mittelzuflüsse, Kostenüberschreitungen, die Abhängigkeit von Schlüsselpersonen, die Abhängigkeit von einer geringen Zahl von Kunden oder Lieferanten, technologische Veralterung, das Unvermögen, regulatorische Erlaubnisse zu erlangen oder aufrechtzuerhalten, Rechtsstreitigkeiten, Umwelt- und Sozialrisiken, Betrug, Misswirtschaft, das Unvermögen, fällig werdende Verbindlichkeiten zu refinanzieren, und letztlich die Insolvenz des Emittenten. Die Verwirklichung eines jeden dieser Risiken kann zum teilweisen oder vollständigen Verlust des angelegten Betrages und zur Aussetzung oder endgültigen Nichtzahlung etwaiger nach den Token-Bedingungen vorgesehener Zinsen, Kupons, Ausschüttungen oder Rückzahlungen führen.
7.3. Enthält der Token eine Klausel über einen qualifizierten Rangrücktritt oder eine vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre, was bei Instrumenten in Form von Nachrangdarlehen oder partiarischen Darlehen häufig der Fall ist, so ist der Emittent vertraglich berechtigt und unter bestimmten Umständen verpflichtet, die Zahlung von Kapital oder Zinsen zu verweigern, wenn eine solche Zahlung die Insolvenz oder Überschuldung des Emittenten herbeiführen oder vertiefen würde. In einem solchen Fall haben Sie für die Dauer des Bestehens der jeweiligen Voraussetzung keinen durchsetzbaren Zahlungsanspruch, und Ihr Anspruch tritt im Insolvenzfall des Emittenten hinter die Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger zurück.
8.1. Über ein WIB vertriebene Wertpapier-Token sind typischerweise nicht zum Handel an einem geregelten Markt, an einem multilateralen Handelssystem, an einem organisierten Handelssystem oder an einem DLT-Handels- und -Abwicklungssystem im Sinne der Verordnung (EU) 2022/858 zugelassen. Es besteht daher kein organisierter Sekundärmarkt, auf dem Sie sicher sein könnten, Ihre Token zu einem bestimmten Zeitpunkt oder zu einem bestimmten Preis verkaufen zu können. Auch dort, wo ein Handelsplatz oder eine Matching-Einrichtung verfügbar ist, kann der Handel selten sein, können die Spreads weit sein und kann der erzielbare Preis erheblich unter dem Zeichnungspreis oder unter einer vom Emittenten oder von der Gesellschaft veröffentlichten indikativen Bewertung liegen.
8.2. Sie müssen darauf vorbereitet sein, Ihre Wertpapier-Token während der gesamten Laufzeit des jeweiligen Instruments und im ungünstigsten Fall auf unbestimmte Zeit zu halten. Die Gesellschaft tritt nicht als Marktmacher (Market Maker) auf, garantiert keine Liquidität und verpflichtet sich nicht, Wertpapier-Token zurückzunehmen. Die Token-Bedingungen können die Übertragbarkeit zusätzlich einschränken, indem sie die Zustimmung des Emittenten erfordern, Sperrfristen (Lock-up) vorsehen, von Erwerbern verlangen, dass diese die Eignungskriterien einschließlich der Angemessenheitsprüfung erfüllen, oder Übertragungen auf Wallets beschränken, die im jeweiligen dezentralen Register als zugelassen geführt werden (Whitelisting).
9.1. Da typischerweise kein liquider Sekundärmarkt besteht, ist die Bewertung eines Wertpapier-Tokens zu jedem Zeitpunkt nach der Zeichnung ihrem Wesen nach unsicher. Jede Bewertung, jeder indikative Preis, jeder modellbasierte Wertansatz (Mark-to-Model) und jeder Nettoinventarwert, der auf der Plattform angezeigt, vom Emittenten mitgeteilt oder in periodischen Aufstellungen ausgewiesen wird, beruht auf Annahmen und Methoden, die möglicherweise nicht den Preis widerspiegeln, zu dem der Token tatsächlich an einen Dritten zu marktüblichen Bedingungen veräußert werden könnte. Solche Bewertungen können ohne Vorankündigung geändert, ausgesetzt oder zurückgezogen werden und sollten nicht als verlässlicher Indikator für den realisierbaren Wert herangezogen werden.
10.1. Wertpapier-Token werden mittels Distributed-Ledger-Technologie und in vielen Fällen mittels auf einem Blockchain-Protokoll bereitgestellter Smart Contracts begeben, erfasst und übertragen. Diese Technologie ist neuartig und komplex und birgt Risiken, die bei herkömmlichen Wertpapieren nicht oder nicht in gleichem Maße bestehen. Zu diesen Risiken gehören, ohne dass diese Aufzählung abschließend wäre, Software-Mängel im Smart Contract oder im zugrunde liegenden Protokoll, Exploits und Schwachstellen, Netzüberlastungen, (sowohl strittige als auch unstrittige) Forks der zugrunde liegenden Blockchain, Nichtverfügbarkeit oder Insolvenz der registerführenden Stelle für Kryptowertpapiere, Verlust oder Kompromittierung kryptografischer Schlüssel, sogenannte 51-Prozent-Angriffe, Ausfälle von Orakeln, Governance-Streitigkeiten innerhalb der Protokoll-Community sowie Änderungen am Konsensmechanismus.
10.2. Die Verwirklichung eines solchen technologischen Risikos kann dazu führen, dass der Wertpapier-Token vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr übertragen werden kann, dass die mit ihm verbundenen Rechte nicht mehr ausgeübt oder sein Wert nicht mehr realisiert werden kann, dass der Token oder die zugrunde liegenden Berechtigungen unwiderruflich verloren gehen oder dass Streitigkeiten über die rechtliche Wirksamkeit der auf dem Register vorgenommenen Transaktionen entstehen. Die Gesellschaft entwickelt, kontrolliert, prüft oder garantiert das zugrunde liegende Blockchain-Protokoll und die von Emittenten verwendeten Smart Contracts nicht und schließt im weitesten gesetzlich zulässigen Umfang jede Haftung für aus solchen Risiken resultierende Verluste aus, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder einer Verletzung aufsichtsrechtlicher Pflichten der Gesellschaft selbst.
11.1. Je nach Struktur des Angebots können Wertpapier-Token entweder unmittelbar von Ihnen über eine selbstverwahrte Wallet, durch einen Drittverwahrer oder in einer Kombination beider Modelle gehalten werden. Jedes Modell birgt spezifische Risiken. Im Modell der Selbstverwahrung führen der Verlust, der Diebstahl, die Zerstörung oder die Kompromittierung Ihrer privaten Schlüssel oder Ihrer Seed Phrase zum unwiderruflichen Verlust der Token und der durch sie verkörperten Rechte. Im Verwahrungsmodell tragen Sie das Kreditrisiko und das operationelle Risiko des Verwahrers, einschließlich des Risikos der Insolvenz, des Betrugs, eines Cyber-Angriffs, aufsichtsrechtlicher Maßnahmen und eines operativen Ausfalls dieses Verwahrers. Die für die Verwahrung des jeweiligen Wertpapier-Tokens geltenden Regelungen sind im WIB und in den Token-Bedingungen beschrieben; Sie sollten diese vor einer Zeichnung sorgfältig zur Kenntnis nehmen.
11.2. Die Gesellschaft tritt nicht als Verwahrer von Wertpapier-Token für Kunden auf, hält keine Finanzinstrumente von Kunden und nimmt im Zusammenhang mit Zeichnungen keine Kundengelder entgegen. Zeichnungsbeträge werden unmittelbar auf ein vom Emittenten oder von einem zu diesem Zweck bestellten Treuhandagenten benanntes Zahlungskonto überwiesen. Das von der Gesellschaft elektronisch geführte Namensregister, das die Gesellschaft für den Emittenten führt (wie in Abschnitt 2.3 oben beschrieben), erfasst die Inhaber der jeweiligen Wertpapier-Token zugunsten des Emittenten und stellt keine Verwahrung, keine Aufbewahrung und keine Verwaltung der Token für Ihre Rechnung dar. Sie sollten sich mit den auf das Zahlungskonto des Emittenten und auf jede in das Angebot eingebundene Drittverwahrungslösung anwendbaren Trennungs-, Schutz- und Insolvenzregelungen vertraut machen, die sich erheblich von dem für Wertpapierfirmen unter MiFID II geltenden Schutzregime für Kundengelder und Kundenfinanzinstrumente unterscheiden können.
12.1. Der auf Wertpapier-Token, auf elektronische Wertpapiere und Kryptowertpapiere sowie auf die Plattformen, über die sie vertrieben werden, anwendbare rechtliche und aufsichtsrechtliche Rahmen ist neu, befindet sich in der Entwicklung und ist über die verschiedenen Rechtsordnungen hinweg nicht vollständig harmonisiert. Künftige Änderungen der Gesetzgebung, der aufsichtsbehördlichen Leitlinien, der Aufsichtspraxis, des Steuerrechts oder der Rechtsprechung, sei es auf der Ebene der Europäischen Union, in Deutschland, in Malta oder in einem Drittstaat, können die rechtliche Einordnung, die Durchsetzbarkeit, die Übertragbarkeit, die steuerliche Behandlung, die Bewertung oder die Liquidität Ihrer Wertpapier-Token nachteilig beeinflussen und Ihnen, dem Emittenten oder der Gesellschaft zusätzliche Pflichten oder Beschränkungen auferlegen. Solche Änderungen können auch rückwirkend gelten.
12.2. Sind Sie außerhalb Deutschlands oder Maltas wohnhaft oder steuerlich ansässig, so können zusätzliche Beschränkungen für Ihre Möglichkeit gelten, Wertpapier-Token zu zeichnen, zu halten oder zu übertragen; der Schutz, den Ihnen Ihr örtliches Recht und Ihre örtliche Aufsichtsbehörde gewähren, kann sich erheblich von dem nach deutschem oder maltesischem Recht gewährten Schutz unterscheiden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Ihre Zeichnung in Ihrem Wohnsitzstaat rechtmäßig ist; die Gesellschaft kann es ablehnen, Sie aufzunehmen oder Ihre Zeichnung anzunehmen, wenn sie begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass eine solche Zeichnung gegen anwendbares Recht oder Sanktionen verstoßen würde.
13.1. Die steuerliche Behandlung von Wertpapier-Token hängt von der rechtlichen Einordnung des Instruments, von der steuerlichen Ansässigkeit und den persönlichen Verhältnissen des Anlegers sowie vom Steuerrecht der jeweils betroffenen Rechtsordnungen ab; alle diese Faktoren können sich ändern. Erträge aus einem Wertpapier-Token (gleichviel, ob sie als Zinsen, Dividenden, Gewinnbeteiligungen, Veräußerungsgewinne oder anderweitig zu qualifizieren sind) sowie jede Veräußerung des Tokens können der Einkommensteuer, der Quellensteuer, der Kapitalertragsteuer, der Umsatzsteuer, einer Finanztransaktionssteuer, der Erbschaft- und Schenkungsteuer oder sonstigen Abgaben unterliegen. Die Gesellschaft erbringt keine Steuerberatung und gibt keine Zusicherung in Bezug auf die steuerliche Behandlung eines bestimmten Tokens in Ihrer Person ab. Sie sollten vor einer Zeichnung unabhängige Beratung durch einen qualifizierten Steuerberater einholen.
13.2. Sind die Gesellschaft oder der Emittent nach anwendbarem Recht verpflichtet, Steuern an der Quelle einzubehalten oder von einer an Sie zu leistenden Zahlung abzuziehen, so wird ein solcher Einbehalt bzw. Abzug vorgenommen, und Sie erhalten lediglich den Nettobetrag. Die Gesellschaft wird solche Zahlungen nicht aufstocken (Gross-up), es sei denn, das Gesetz schreibt dies vor. Sie bleiben für die vollständige und fristgerechte Erklärung und Entrichtung sämtlicher in Ihrem Wohnsitzstaat geschuldeten Steuern verantwortlich.
14.1. Lautet der Wertpapier-Token auf eine andere Währung als Ihre Referenzwährung oder werden Zahlungen unter dem Token in einer anderen Währung als Ihrer Referenzwährung geleistet, so tragen Sie zwischen dem Tag der Zeichnung und dem Tag, an dem Sie eine Zahlung tatsächlich erhalten und umtauschen, das volle Wechselkursrisiko. Ungünstige Wechselkursbewegungen können den in Ihrer Referenzwährung ausgedrückten Anlageertrag erheblich verringern oder vollständig aufzehren und können auch dann zu einem Verlust führen, wenn die Anlage in ihrer Denominierungswährung einen positiven Ertrag erwirtschaftet.
15.1. Die Gesellschaft, ihre Anteilseigner, Geschäftsleiter, Mitarbeiter und verbundenen Unternehmen können unmittelbare oder mittelbare finanzielle Interessen am Erfolg eines Angebots oder eines Emittenten haben, etwa in Form von Platzierungsprovisionen, Erfolgsprovisionen, Pauschalvergütungen, Beteiligungen am Eigenkapital, Beratungshonoraren, Personalgestellungen oder vergleichbaren Vereinbarungen. Die Gesellschaft unterhält eine Conflicts of Interest Policy, die solche Konflikte gemäß Artikel 23 MiFID II identifiziert, verhindert, steuert und gegebenenfalls offenlegt. Eine Zusammenfassung dieser Politik wird Ihnen vor der Zeichnung auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Sie nehmen zur Kenntnis, dass ungeachtet einer solchen Politik Restkonflikte fortbestehen können und die Art und Weise beeinflussen können, in der Angebote auf der Plattform ausgewählt, strukturiert und dargestellt werden.
16.1. Die Insolvenz des Emittenten eines Wertpapier-Tokens ist das maßgebliche Kreditrisiko, dem Sie ausgesetzt sind, und kann, wie in Abschnitt 6 oben dargelegt, zum Totalverlust Ihrer Anlage führen. Die Insolvenz des Verwahrers oder der registerführenden Stelle des Tokens, eines am Zeichnungsprozess beteiligten Zahlungsdienstleisters, des Betreibers des zugrunde liegenden Blockchain-Protokolls (sofern ein solcher Betreiber in rechtlicher Form existiert) oder eines anderen wesentlichen Dienstleisters kann je nach dem auf diese Partei anwendbaren Rechtsregime ebenfalls zu Verlusten, zu Verzögerungen bei der Wiedererlangung von Vermögenswerten oder zur Nichtverfügbarkeit von Diensten führen, die zur Ausübung Ihrer Rechte als Token-Inhaber erforderlich sind.
16.2. Die Insolvenz oder der Ausfall der Gesellschaft selbst beeinträchtigt grundsätzlich nicht den Bestand Ihres Anspruchs gegen den Emittenten des Wertpapier-Tokens, da dieser Anspruch unmittelbar von Ihnen gegenüber dem Emittenten und nicht von der Gesellschaft in Ihrem Namen gehalten wird. Eine Insolvenz der Gesellschaft kann jedoch die Verfügbarkeit der Plattform, die Übermittlung von Zeichnungsbestätigungen, jegliche über die Gesellschaft geleitete Anlegerkommunikation und das von der Gesellschaft für den Emittenten geführte Namensregister vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigen (welches in einem solchen Fall auf einen vom Emittenten benannten Nachfolge-Dienstleister übertragen werden müsste). Die Gesellschaft ist Teilnehmerin des maltesischen Anlegerentschädigungssystems (Investor Compensation Scheme), das auf der Grundlage der Investor Compensation Scheme Regulations errichtet wurde; der durch dieses System gewährte Schutz ist in Umfang und Höhe begrenzt und deckt keine Anlageverluste ab, die auf Markt- oder Kreditrisiken zurückzuführen sind. Einzelheiten zu diesem System werden auf der Plattform zur Verfügung gestellt.
17.1. Die Plattform, die Systeme der Gesellschaft, die Systeme des Emittenten, die Systeme etwaiger Verwahrer und das zugrunde liegende dezentrale Register sind Betriebs- und Cybersicherheitsrisiken ausgesetzt, einschließlich unbefugter Zugriffe, Denial-of-Service-Angriffe, Schadsoftware (Malware), Phishing, Social Engineering, Hardware-Ausfälle, Software-Ausfälle, Telekommunikationsausfälle, Stromausfälle und menschlicher Fehler. Die Verwirklichung solcher Risiken kann zur Nichtverfügbarkeit der Plattform, zur Unmöglichkeit, Aufträge einzugeben, zu ändern oder zu stornieren, zur Beschädigung oder zum Verlust von Daten, zur unbefugten Offenlegung personenbezogener Daten und zu finanziellen Verlusten führen. Sie sind für die Sicherheit Ihrer eigenen Geräte, Zugangsdaten und Authentifizierungsmittel verantwortlich.
17.2. Weder die Gesellschaft noch der Emittent haftet für Verluste, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg oder Terrorakte, zivile Unruhen, hoheitliche Maßnahmen, Sanktionen, Streiks, die Störung wesentlicher Infrastrukturen oder die Spaltung oder Nichtverfügbarkeit des zugrunde liegenden Blockchain-Protokolls, jeweils mit der Maßgabe, dass die Haftung für solche Ereignisse nicht ausgeschlossen werden kann, soweit dies nach zwingendem anwendbarem Recht nicht zulässig ist.
18.1. Die Gesellschaft ist Verpflichtete im Sinne des maltesischen Prevention of Money Laundering Act und der Implementing Procedures der Financial Intelligence Analysis Unit und ist verpflichtet, die Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, die fortlaufende Überwachung, das Sanktionsscreening, die Transaktionsüberwachung und die Verdachtsmeldung gemäß der Richtlinie (EU) 2015/849 in der jeweils geltenden Fassung sowie der hierzu ergangenen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften anzuwenden. Aus diesem Grund unterliegen Ihre Aufnahme, Ihre Zeichnungen und Ihre nachfolgende Aktivität auf der Plattform entsprechenden Prüfungen, und die Gesellschaft kann ohne vorherige Ankündigung und ohne Haftung verpflichtet sein, Transaktionen zu verzögern, abzulehnen, auszusetzen, einzufrieren, rückgängig zu machen oder zu melden oder die Geschäftsbeziehung zu beenden, soweit dies zur Erfüllung dieser Pflichten erforderlich ist. Diese Sorgfalts- und Überwachungspflichten sind ihrer Natur nach fortlaufend und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung, das heißt so lange, wie Sie im Namensregister, das die Gesellschaft für den jeweiligen Emittenten führt, als Inhaber eines Wertpapier-Tokens eingetragen sind. Zu diesem Zweck bedient sich die Gesellschaft des RegTech-Anbieters Muinmos für die Durchführung der anfänglichen und fortlaufenden Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden, des Sanktions- und PEP-Screenings sowie der risikobasierten Überwachung; Sie verpflichten sich, der Gesellschaft auf erstes Anfordern alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die diese in zumutbarer Weise zur Erfüllung dieser Pflichten benötigt, und die Gesellschaft unverzüglich über jede wesentliche Änderung Ihrer für diese Sorgfaltsprüfung relevanten persönlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Verhältnisse zu unterrichten.
19.1. Die Gesellschaft erbringt keine persönlichen Empfehlungen in Bezug auf die auf der Plattform vertriebenen Wertpapier-Token. Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Informationen, einschließlich Emittentenprofile, Zusammenfassungen des WIB, Marketingmaterial, indikativer Bewertungen, Risikoindikatoren und etwaiger bildender Inhalte, dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und berücksichtigen nicht Ihre individuellen Verhältnisse, Ihre finanzielle Situation, Ihre Anlageziele oder Ihre Bedürfnisse. Solche Informationen stellen weder eine Anlageberatung, eine persönliche Empfehlung, ein Angebot noch eine Aufforderung zur Zeichnung dar und dürfen nicht als solche verstanden werden.
19.2. Indem Sie über die Plattform einen Wertpapier-Token zeichnen, bestätigen Sie, dass Sie Ihre eigene unabhängige Anlageentscheidung treffen, dass Sie das WIB und den vorliegenden Hinweis vollständig zur Kenntnis genommen und verstanden haben, dass Sie die hiermit verbundenen Risiken erwogen haben, dass Sie unabhängige Beratung in Anspruch genommen haben oder bewusst auf eine solche verzichtet haben, und dass Sie auf eigene Rechnung handeln und sich nicht auf eine Zusicherung, Garantie oder Empfehlung der Gesellschaft oder eines ihrer Organe, Mitarbeiter oder Vertreter verlassen, die nicht ausdrücklich in den Geschäftsbedingungen (Terms of Business) und in den Ihnen auf der Plattform zur Verfügung gestellten vorvertraglichen Informationen niedergelegt ist.
20.1. Die Gesellschaft erhält im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Wertpapier-Token auf der Plattform Vergütungen und Provisionen von Emittenten (typischerweise in Form von Platzierungsprovisionen, Erfolgsprovisionen, Pauschalvergütungen und laufenden Servicegebühren). Das Bestehen, die Art und, soweit erforderlich, die Höhe oder die Berechnungsmethode dieser Vergütungen werden Ihnen gemäß Artikel 24 Absatz 9 MiFID II in der vor der Zeichnung zur Verfügung gestellten Kosten- und Gebührenoffenlegung mitgeteilt. Die Gesellschaft kann ferner für bestimmte Dienstleistungen unmittelbar Entgelte gegenüber Kunden in Rechnung stellen; auch solche Entgelte werden im Voraus offengelegt. Die kombinierte Wirkung sämtlicher dieser Entgelte kann die Nettorendite der Anlage erheblich mindern; Sie sollten die offengelegten Kosten und Entgelte vor einer Zeichnung sorgfältig prüfen.
21.1. Soweit Sie als Verbraucher zeichnen, kann Ihnen das deutsche Recht in Bezug auf bestimmte Angebote von Wertpapieren, die auf der Grundlage eines WIB vertrieben werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht einräumen, insbesondere gemäß § 305 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) oder nach den allgemeinen Vorschriften über Fernabsatzverträge. Bestehen, Dauer und Ausgestaltung eines solchen Rechts hängen von der rechtlichen Einordnung des Instruments und von der Art und Weise des Vertragsschlusses ab und sind in den Angebotsunterlagen des jeweiligen Emittenten beschrieben. Die Gesellschaft wird Ihnen, soweit gesetzlich vorgeschrieben, eine gesonderte Widerrufsbelehrung zur Verfügung stellen. Die Ausübung eines solchen Rechts berührt nicht die Sorgfaltspflicht, die Ihnen durch den vorliegenden Hinweis auferlegt wird, und tritt nicht an deren Stelle.
22.1. Sollten Sie eine Beschwerde in Bezug auf die von der Gesellschaft im Zusammenhang mit Wertpapier-Token erbrachten Dienstleistungen haben, so sollten Sie diese gemäß der Beschwerdebearbeitungspolitik (Complaints Handling Policy) der Gesellschaft einreichen, die auf der Plattform verfügbar ist. Sind Sie mit der Antwort der Gesellschaft nicht zufrieden, so haben Sie das Recht, die Angelegenheit an das Office of the Arbiter for Financial Services in Malta (https://www.financialarbiter.org.mt/) und, soweit dies als deutscher Verbraucher in Betracht kommt, an die einschlägige deutsche außergerichtliche Streitbeilegungsstelle, einschließlich der Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank, soweit diese zuständig ist, zu verweisen. Sie können ferner Beschwerde bei der MFSA als der für die Gesellschaft zuständigen Herkunftsmitgliedstaat-Aufsichtsbehörde und, in Bezug auf wohlverhaltensrechtliche Sachverhalte mit Bezug zum deutschen Markt, bei der BaFin als Aufnahmemitgliedstaat-Aufsichtsbehörde einlegen. Die Einlegung einer Beschwerde oder ihre Verweisung an eine außergerichtliche Streitbeilegungsstelle berührt nicht Ihr Recht, Rechtsschutz vor den zuständigen Zivilgerichten zu suchen.
23.1. Die Sprachen, in denen Sie mit der Gesellschaft kommunizieren können und in denen die Gesellschaft mit Ihnen kommuniziert und Ihnen Unterlagen zur Verfügung stellt, sind in den Geschäftsbedingungen (Terms of Business) festgelegt und umfassen typischerweise Deutsch und Englisch. Das WIB sowie bestimmte zwingende Offenlegungen mit Bezug zum deutschen Markt werden in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Im Falle von Abweichungen zwischen Sprachfassungen ist diejenige Fassung maßgeblich, die in der jeweiligen Unterlage als verbindlich bezeichnet wird. Die Gesellschaft zeichnet die elektronische Kommunikation im Zusammenhang mit der Annahme, Übermittlung und Ausführung von Aufträgen gemäß Artikel 16 Absatz 7 MiFID II auf und bewahrt diese Aufzeichnungen für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum auf. Kopien dieser Aufzeichnungen werden Ihnen auf Anfrage und in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang zur Verfügung gestellt.
24.1. Mit der Zeichnung eines Wertpapier-Tokens auf der Plattform bestätigen Sie, dass Sie die vorliegende Risikoaufklärung und den Warnhinweis in ihrer Gesamtheit erhalten, gelesen, verstanden und angenommen haben; dass Sie die Gelegenheit hatten, unabhängigen rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Rat einzuholen; dass Sie verstanden haben, dass Wertpapier-Token hochriskante Anlagen sind, die zum vollständigen Verlust des angelegten Betrages führen können; dass Sie – sofern die Angemessenheitsprüfung ein negatives Ergebnis erbracht hat – den von der Gesellschaft ausgesprochenen Warnhinweis zur Kenntnis genommen und dennoch auf eigene Verantwortung und innerhalb der sich aus dem in vorstehendem Abschnitt 5 beschriebenen internen Anlagekapazitätsrahmen der Gesellschaft ergebenden Grenzen entschieden haben, mit der Zeichnung fortzufahren; und dass Sie sämtliche hierin sowie in den Angebotsunterlagen des jeweiligen Emittenten beschriebenen Risiken akzeptieren.
24.2. Die Gesellschaft kann diesen Hinweis von Zeit zu Zeit ändern, um Änderungen des anwendbaren Rechts, der aufsichtsbehördlichen Leitlinien, der Marktpraxis oder der auf der Plattform angebotenen Dienstleistungen Rechnung zu tragen. Die jeweils aktuelle Fassung dieses Hinweises wird zu jedem Zeitpunkt auf der Plattform verfügbar sein, und Sie werden bei jeder neuen Zeichnung aufgefordert, die zu diesem Zeitpunkt geltende Fassung zu bestätigen. Ihre Entscheidung, nach Inkrafttreten einer Änderung mit einer Zeichnung fortzufahren, gilt für die Zwecke dieser Zeichnung als Annahme der geänderten Fassung des Hinweises.
Herausgegeben von der Van Sterling Capital Ltd, MFSA-Lizenz VANS-IF-9616. Fassung vom 10. April 2026.
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Download: Risikoaufklärung und Warnhinweis (PDF)